Gesetzesbeschlüsse des Landtags am 03.02.2010 (142. Sitzung)
Änderung der Polizeiaufgaben und -befugnisse beschlossen
Zur Diskussion standen zwei
verschiedene Gesetzentwürfe in 2. Lesung:
Der Entwurf der
SPD-Fraktion für ein Gesetz zur
Modernisierung des nordrhein-westfälischen Sicherheitsrechts
beinhaltet eine Änderung des Polizeigesetzes und des
Verfassungsschutzgesetzes. Dazu legte die
SPD-Fraktion
einen Änderungsantrag -
Drucksache 14/10635
- vor.
Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Grünen lehnte das
Parlament den Änderungsantrag mit den Stimmen von
CDU und
FDP gegen die
Stimmen der SPD
ab. Sodann wurde der Gesetzentwurf als Ganzes mit den Stimmen von
CDU,
FDP und Grünen
gegen die Stimmen der
SPD
abgelehnt.
Die Landesregierung hatte am 2. Dezember einen Entwurf für ein
Gesetz zur Änderung des
Polizeigesetzes in den Landtag eingebracht. Auf
Initiative von CDU
und FDP wurden im
Innenausschuss Änderungen dazu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mit den Stimmen von
CDU und
FDP gegen die
Stimmen von SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Parlament den Gesetzentwurf mit den
vom Ausschuss beschlossenen Änderungen, vgl.
Beschlussempfehlung -
Drucksache 14/10603, angenommen und verabschiedet.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetz verkündet (am 23.02.2010)


